Bank-Verbindungen
Mag. Renate Strommer
Bawag
IBAN: AT21 6000 0000 7818 8466
BIC: BAWAATWW
zuletzt geprüft am: 5.9.2024
Auf Grund der Steuerreform 2015/2016 und der neuen Registrierkassenpflicht,
werden ab 1.1.2016 keine Barzahlungen mehr entgegengenommen und die KursteilnehmerInnen werden gebeten,
ausgestellte Rechnungen rechtzeitig vor Kursantritt auf oben genanntes Konto der ASO & WiLAk GmbH zu überweisen.
weiter zu den Informationen zur Steuerreform 2015/2016
und Belegerteilungspflicht und Belegannahmepflicht
und die 247.Verordnung - Bundesgesetzblatt - Barumsatzverordnung 2015 – BarUV 2015
Bestimmung der Bundesabgabenordnung (BAO) zur Registrierkassenpflicht § 131b. (1)
Die Zahlungsanweisung – Überweisung mit IBAN und BIC verpflichtend ab 1. August 2014
Im Rahmen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (englisch: Single European Payment Area) müssen ab 1. August 2014 die bisherigen Zahlscheine, Erlagscheine, Überweisungen und EU-Standardüberweisungen verpflichtend durch neue Zahlungsanweisungen ersetzt werden.
Was ist der IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code) ? Weiter zu Help.gv.at